Unser Schutzkonzept

HvB Schutzkonzept – unser Leitbild

Wir wollen, dass wir uns alle am HvB wohl und sicher fühlen!

Wir alle müssen vor Gewalt jeglicher Art (körperliche, verbale, psychische, sexualisierte Gewalt) in der realen wie in der digitalen Lebenswelt geschützt sein. Eine alltägliche Kultur des Hinschauens, der Grenzachtung und die Wahrung eines respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgangs wirkt der Entfaltung von grenzverletzendem Verhalten, (sexuellen) Übergriffen und Kindeswohlgefährdungen entgegen.

An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt geächtet – auch sexuelle Gewalt. Um diesem Ziel näherzukommen, orientieren wir uns im Schulalltag an unserem HvB-Schutzkonzept zur Prävention und Intervention! Unser Verhaltenskodex bildet die Grundlage für unseren Umgang untereinander und ist von allen Schüler*innen, Lehrkräften, Eltern/Erziehungsberechtigten, Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen gleichermaßen umzusetzen.

Hildegard-von-Bingen-Gymnasium
Hildegard-von-Bingen-Gymnasium

HvB Schutzkonzept – unser Verhaltenskodex

Jeder von uns (alle Schülerinnen, Lehrerinnen, Mitarbeiterinnen) hat das Recht auf einen respektvollen, rücksichtsvollen und wertschätzenden Umgang. Niemand darf benachteiligt, diskriminiert, bloßgestellt oder gedemütigt werden. Alle achten auf eine respektvolle Sprache, eine entsprechende Wortwahl und Gestik. Uns ist bewusst, auch Sprache und Zeichen  können schnell verletzen und demütigen.

Jede durch Wertschätzung geprägte Form persönlicher Interaktion und Kommunikation kann hingegen unser Selbstbewusstsein stärken, uns positiv beeinflussen und insgesamt helfen, dass sich alle am HvB wohl und sicher fühlen.

Alle Mitglieder*innen der Schulgemeinde tragen die Verantwortung für das Gelingen mit.

Unsere Vorgaben sind:

I.

Wir haben alle ein ‚offenes Ohr‘:

„Ich bin offen, nehme mir Zeit für Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse der Jugendlichen bzw. meiner Mitschülerinnen und Kolleginnen und nehme sie ernst.“

II.

Es gehört zu den pädagogischen Aufgaben als Lehrkraft bei Grenzverletzungen
und Übergriffen unter Kindern/Jugendlichen einzugreifen und den betroffenen
Jugendlichen/das betroffene Kind zu schützen.

Bei Grenzverletzungen oder Übergriffen informieren wir gemäß unseres Kommunikationstableaus. Die Schulleitung informiert dann über das weitere Vorgehen.
Der Schutz einer verletzten Person bleibt immer gewährleistet. (s. Vorgehen im Mitteilungsfall)

III.

Ich als Schülerin respektiere die Grenzen meiner Mitschülerinnen, körperlich wie
auch verbal. Ich als Mitschülerin nehme ggf. bewusst Stellung in solchen
Situationen, helfe meinen Mitschüler
innen oder suche Hilfe z.B. bei SV-Schülerinnen,
Pausenhelfer
innen, einer Lehrkraft, Schulsozialarbeiterin, SL oder anderen.

IV.

Als Mitarbeiter*in suche ich nicht aktiv die körperliche Nähe von Kindern und
Jugendlichen. In besonders sensiblen Situationen (z.B. trösten) wird eine mögliche
körperliche Nähe professionell abgewogen und immer erst das Einverständnis
erfragt. Wenn Kinder/Jugendliche meine körperliche Nähe suchen, reagiere ich
angemessen und professionell auf das Bedürfnis.

Bei beobachteten Grenzverletzungen und Übergriffen übernehme ich als Lehrkraft
oder Mitschüler*in oder Mitarbeitende Verantwortung und greife aktiv ein.
Ich selbst wäge meine Reaktionen und Handlungen immer gut ab.

V.

Erwachsene untereinander wägen ihre Kommentare und Handlungen ab und
verhalten sich grenzsensibel.

VI.

Schüler*innen und Mitarbeitende nutzen weder die gleichen Umkleidekabinen
noch die gleichen sanitären Anlagen. Ich achte die Privatsphäre meiner Mitmenschen, besonders in Umkleiden und in
sanitären Anlagen.

VII.

Ich bin mir bewusst, dass es sowohl einen natürlichen als auch institutionell
bedingten Machtunterschied zwischen mir als Mitarbeiter*in und den mir
anvertrauten Kindern und Jugendlichen gibt. Mit diesem Ungleichgewicht gehe ich
achtsam um, verhalte mich grenzsensibel und behalte professionell einen
neutralen Blick.

VIII.

Das äußere Erscheinungsbild ist Ausdruck der Individualität und darf von
niemandem verletzend oder respektlos kommentiert werden. Ob etwas als
verletzend oder bloßstellend empfunden wird, entscheidet der/die Empfänger*in.

IX.

Wir achten das Recht am eigenen Bild und machen uns als Schulgemeinschaft
bewusst, dass in sozialen Netzwerken die Regeln von Anstand, Respekt und
Toleranz ebenso gelten wie im realen Leben. Das HvB ist eine handyfreie Schule.
Wir Kolleginnen und Oberstufenschülerinnen sind uns unserer Vorbildfunktion
bewusst.

a. Wir machen keine bzw. wir unterbinden Fotos in unangemessenen Situationen.
Ton-, Film-, Fotoaufnahmen ohne entsprechende Erlaubnis sind verboten
(s. HvB-Datenschutzvereinbarung/HvB-Regeln zur Mediennutzung).
Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf privaten Endgeräten sind verboten.
b. In Sanitärräumen sind Film-/Fotoaufnahmen generell verboten.
c. Es ist mir als Mitarbeiterin untersagt, privaten Kontakt über soziale Netzwerke
(WhatsApp, Insta u.a.) mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten
aufzunehmen oder Schüler
innen auf diesen zu folgen oder das Folgen zuzulassen.
d. Teams ist ein interner Schulkanal und ausschließlich für schulische Inhalte zu
nutzen, private Inhalte dürfen nicht geteilt werden.

Das Schutzkonzept fängt bei jeder Person selbst an!

Das Schutzkonzept (Unser Leitbild und Verhaltenskodex) wurde in der
Schulkonferenz am 29.10.2025 nach § 65 Abs. 2 Nr. 14 iVm. § 42 Abs. 6 des
Schulgesetzes NRW einstimmig beschlossen und gilt dementsprechend verbindlich für alle
Mitglieder*innen der Schulgemeinde.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie!