Mehr als Schule.

Schulaufgabenkonzept

Schulaufgaben / Individuelle Förderung / Soziales Lernen (Sek. I)   

(Schulkonferenzbeschluss  nach neuer Erlasslage)


Allgemein gilt, dass Schulaufgaben die individuelle Förderung unterstützen. Sie dienen dazu, sich das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie erwachsen aus dem Unterricht und führen wieder zu ihm zurück. Sie berücksichtigen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schüler_innen und können von diesen selbständig ohne fremde Hilfe erledigt werden. Sie dienen nicht dazu, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schüler_innen zu disziplinieren.

In all unseren Unterrichtseinheiten am HvB gibt es Übungsphasen, in denen man Erlerntes anwendet und intensiviert. Darüber hinaus gibt es Lernzeiten am Nachmittag, in denen Schulaufgaben  bearbeitet werden können.

Unser Konzept zum Sozialen Lernen wird im Rahmen der erteilten Pflichtstunden in jeder Jahrgangsstufe umgesetzt. In diesen Einheiten wird die soziale Kompetenz der Schüler_innen in Anlehnung an das Konzept Lions-Quest: Erwachsen werden? im Klassenverband gezielt gefördert. In der Jahrgangsstufe 5 und 6 werden diese Einheiten im  Rahmen des Politikunterrichts durchgeführt, in den Jahrgangsstufen 7-9 ist in der Regel eine eigene Unterrichtsstunde für das Soziale Lernen vorgesehen.

Die minimale Pflichtbindung im gebundenen Ganztag sieht vor, dass Schüler_innen an drei Tagen bis 15h in der Schule verweilen. Dies gilt auch weiterhin mit dem neuen Erlass. Es gibt die Möglichkeit, sich für den 3. Langtag befreien zu lassen, wenn ein Nachweis über  eine außerschulische, zum Beispiel sportliche oder musikalische Förderung, eine spezielle Sprach- oder Rechenförderung (LRS, Dyskalkulie) oder Ähnliches erbracht wird. Dies geschieht schriftlich und nach persönlicher Rücksprache mit unserer Ganztagskoordinatorin bzw. Erprobungsstufenkoordinatorin / Mittelstufenkoordinator.  

Um Schüler_innen zu ermöglichen, unbelastet an diesen außerschulischen Veranstaltungen teilzunehmen, werden außerhalb der Übungsphasen in den regulären Unterrichtseinheiten aller Fächer und den Lernzeiten am Vormittag - nur 120  Minuten pro Woche Schulaufgaben gestellt, die wahlweise in unseren Lernzeiten am Nachmittag (Lernzeit = 14.15h - 15h; JuZi)  oder zu Hause angefertigt werden können.

Im Folgenden werden detaillierte Informationen, die für die Schüler_innen der einzelnen Jahrgangsstufen gelten, gegeben.

Jahrgangsstufe 5: (G9)

Die Schüler*innen haben Unterricht im Umfang von 30 Stunden am Vormittag.

Am Donnerstag in der sogenannten KlassenLernZeit erlernen alle Schüler*innen grundlegende Arbeitstechniken (Heftführung, Systeme zum Vokabellernen, Arbeitsplatzgestaltung, Organisation der Materialien, Zeitmanagement etc.  Diese Stunden werden von Lehrern aus dem Klassenlehrerteam geleitet. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist das Soziale Lernen. (Wir werden eine Gemeinschaft!) 

Alle Schüler erhalten im Vormittagsbereich zusätzliche Förderstunden in den Kernfächern, die im Stundenplan explizit ausgewiesen sind. Hier wird gefördert und gefordert.
Im Fach Deutsch gibt es z.B. eine Rechtschreibungtestung und nach Auswertung erfolgt eine gezielte individuelle Förderung mit auf den einzelnen Schüler abgestimmtem Material in Kooperation mit dem Lernserver der Universität Münster.

In der Woche werdenSchulaufgaben im Umfang von jeweils 60 Minuten gestellt, die innerhalb der Schule in unserer Lernzeit  am Nachmittag  erarbeitet werden können. Die Lernzeiten werden von Fachkollegen betreut.  Um unseren Ganztag  aber weiterhin ganz flexibel und individuell für jeden Schüler / jede Schülerin zu gestalten, können diese auch zu Hause erarbeitet werden, wenn man an diesen Tagen die Schule schon nach regulärem Unterrichtsschluss um 13.15h verlassen möchte oder eine AG besucht. Die Fachlehrer der jeweiligen Klasse sprechen sich für diese Schulaufgaben untereinander ab, so dass auch Fachlehrer, die an diesen Tagen nicht unterrichten, Aufgaben geben können. (So kann bspw. ein Fachlehrer, der am Montag unterrichtet, für seine nächste Unterrichtsstunde am Donnerstag Hausaufgaben aufgeben). Dabei wird der maximale Zeitumfang von 120 Minuten beachtet. Wenn diese Aufgaben in den angebotenen Lernzeiten erarbeitet werden, müssen die Schüler_innen deshalb Sorge tragen, die erforderlichen Materialien an diesen Tagen bereitzuhalten.

Gerade in der Erprobungsstufe gibt es noch große Unterschiede beim Arbeitstempo der Schüler_innen (z.B. schreiben manche Kinder sehr langsam). Deshalb ist es für einige Schüler_innen  notwendig, dass Schulaufgaben, die während der regulären Unterrichtszeit erarbeitet wurden, aber aus den oben genannten Gründen nicht beendet werden konnten, in den freiwillig belegbaren Lernzeiten (montags, mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II,  dienstags und donnerstags in der Lernzeit II) oder zu Hause zu Ende gebracht werden. Denn dies hilft, dass die Schüler_innen, am Ball bleiben können und nicht den Anschluss verlieren. Methoden zum Zeittraining können dabei eine große Hilfe bedeuten.

Das regelmäßige Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen kann von den Schüler_innen innerhalb der freiwillig belegbaren Lernzeiten erfolgen.  Darüber hinaus können diese für die Erarbeitung von Referaten, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten  / Prüfungen und anderen Aufgaben genutzt werden. Auch hier besteht aber die Möglichkeit, dass man das Vokabellernen und die gerade erwähnten  anderen Aufgaben auf Wunsch zu Hause erledigt.

Jahrgangsstufe 6: (G9)

Die Schüler*innen haben Unterricht im Umfang von 30 Stunden am Vormittag.

Auch in der 6 werden Schulaufgaben  - außerhalb der Übungsphasen in den regulären Unterrichtseinheiten aller Fächer - im Umfang von je120 Minuten gestellt, die innerhalb der Schule in unseren Lernzeiten erarbeitet werden können. Um unseren Ganztag  aber weiterhin ganz flexibel und individuell für jeden Schüler / jede Schülerin zu gestalten, können diese auch zu Hause erarbeitet werden, wenn man an diesen Tagen die Schule schon nach regulärem Unterrichtsschluss um 13.15h verlassen möchte oder eine AG besucht.

Die Fachlehrer der jeweiligen Klasse sprechen sich für diese Schulaufgaben untereinander ab, so dass auch Fachlehrer, die an diesen Tagen nicht unterrichten, Aufgaben geben können. Dabei wird der maximale Zeitumfang von 120 Minuten beachtet. (So kann bspw. ein Fachlehrer, der am Montag unterrichtet, für seine nächste Unterrichtsstunde am Donnerstag Hausaufgaben aufgeben). Wenn diese Aufgaben in den angebotenen Lernzeiten erarbeitet werden, müssen die Schüler_innen deshalb Sorge tragen, die erforderlichen Materialien an diesen Tagen bereitzuhalten.

Das regelmäßige Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen kann von den Schüler_innen weiterhin innerhalb der freiwillig belegbaren Lernzeiten erfolgen. (montags, mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II, dienstags und donnerstags in der Lernzeit II).

Wenn man dieses Angebot nicht annimmt, wird erwartet, dass die Vokabelarbeit zu Hause erfolgt.

Auch im zweiten Teil der Erprobungsstufe gibt es manchmal noch Unterschiede beim Arbeitstempo der Schüler_innen. Deshalb ist es für einige Schüler_innen  weiterhin notwendig, dass Schulaufgaben, die während der regulären Unterrichtszeit erarbeitet wurden, aber aus oben angesprochenen Gründen nicht beendet werden konnten, in den freiwillig belegbaren Lernzeiten zu Ende gebracht werden.

Die freiwillig belegbaren Lernzeiten können darüber hinaus für die Erarbeitung von Referaten, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten / Prüfungen und andere Aufgaben genutzt werden.

Auch hier besteht aber die Möglichkeit, dass man diese Fertigstellung der Schulaufgaben und die gerade erwähnten  anderen Aufgaben auf Wunsch zu Hause erledigt.

Jahrgangstufe 7: (G8)

In der Jahrgangsstufe 7 belegen alle Schüler_innen im Rahmen von G8 32 Unterrichtsstunden, so dass sie an zwei Tagen Nachmittagsunterricht haben und in der Schule sind. Der Nachmittagsunterricht findet für die Jahrgangsstufe 7 montags und dienstags statt.

Zur differenzierten Förderung ist in diesem Umfang eine Stunde IWA (Individuelle Wahlarbeit) in einem Halbjahr enthalten, in der die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden können, für welches Fach sie lernen möchten. Entsprechend dieser Wahl suchen sie den entsprechenden Fachraum auf und werden während dieser Stunde durch einen Lehrer/ eine Lehrerin dieses Faches bei der Bearbeitung von binnendifferenzierten Materialien beraten und begleitet.

Zusätzliche Schulaufgaben werden in der Jahrgangsstufe 7 zur Bearbeitung - außerhalb der Übungsphasen in den regulären Unterrichtseinheiten aller Fächer -  für mittwochs, donnerstags und freitags im Umfang von je 60 Minuten gestellt, die entweder zu Hause erledigt werden oder innerhalb der Schule in unserer Lernzeit I/II (Lernzeit I= 14.15h ? 15h; Lernzeit II 15h-15.50h) erarbeitet werden können.

Die Fachlehrer der jeweiligen Klasse sprechen sich für diese Schulaufgaben untereinander ab, so dass auch Fachlehrer, die an diesen Tagen nicht unterrichten, Aufgaben geben können. (So kann bspw. ein Fachlehrer, der am Montag unterrichtet, für seine nächste Unterrichtsstunde am Donnerstag Hausaufgaben aufgeben). Dabei wird der maximale Zeitumfang von 75 Minuten beachtet. Wenn diese Aufgaben in den angebotenen Lernzeiten erarbeitet werden, müssen die Schüler_innen deshalb Sorge tragen, die erforderlichen Materialien an diesen Tagen bereitzuhalten.

Um unseren Ganztag aber weiterhin ganz flexibel und individuell für jeden Schüler / jede Schülerin zu gestalten, können diese auch zu Hause erarbeitet werden, wenn man die Schule mittwochs, donnerstags und freitags schon nach regulärem Unterrichtsschluss um 13.15h verlassen möchte bzw. eine AG besucht.

Das regelmäßige Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen kann von den Schüler_innen weiterhin innerhalb der freiwillig belegbaren Lernzeiten erfolgen (mittwochs, donnerstags und freitags in der Lernzeit I/II, montags und dienstags in der Lernzeit II). Die freiwillig belegbaren Lernzeiten können darüber hinaus für die Erarbeitung von Referaten, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten / Prüfungen und andere Aufgaben genutzt werden.

Wenn man dieses Angebot nicht annimmt, wird erwartet, dass die Vokabelarbeit und die gerade genannten Aufgaben zu Hause erfolgen.

Schulaufgaben, die während der regulären Unterrichtszeit erarbeitet wurden, aber aus den oben genannten Gründen nicht beendet werden konnten, können in den freiwillig belegbaren Lernzeiten  zu Ende gebracht werden. (mittwochs, donnerstags und freitags in der  Lernzeit I/II, montags und dienstags in der Lernzeit II). Auch hier besteht aber die Möglichkeit, dass man diese Fertigstellung der Schulaufgaben auf Wunsch zu Hause erledigt.

Jahrgangsstufe 8: (G8)

In der Jahrgangsstufe 8 belegen alle Schüler_innen im Rahmen von G8 34 Unterrichtsstunden, die auf jeweils 6 Stunden im Vormittagsbereich und zwei Nachmittage verteilt werden. Der Nachmittagsunterricht findet für die Jahrgangsstufe 8 dienstags und donnerstags statt. Zur differenzierten Förderung wird eine Stunde ?Individuelle Förderung? im Plan verankert (montags), die freiwillig als dritter verpflichtender Langtag gewählt werden kann. Bereits aus Klasse 7 sind die Schülerinnen und Schüler mit diesem Angebot zur Bearbeitung binnendifferenzierender Materialien für die Kernfächer vertraut.

Zusätzliche Schulaufgaben werden in der Jahrgangsstufe 8 zur Bearbeitung außerhalb der Übungsphasen in den regulären Unterrichtseinheiten aller Fächer für mittwochs und freitags im Umfang von je 75 Minuten gestellt, die die entweder zu Hause erledigt werden oder innerhalb der Schule in unserer Lernzeit I/II (Lernzeit I= 14.15h ? 15h; Lernzeit II 15h-15.50h) erarbeitet werden können.

Die Fachlehrer der jeweiligen Klasse sprechen sich für diese Schulaufgaben untereinander ab, so dass auch Fachlehrer, die an diesen Tagen nicht unterrichten, Aufgaben geben können. (So kann bspw. ein Fachlehrer, der am Montag unterrichtet, für seine nächste Unterrichtsstunde am Donnerstag Hausaufgaben aufgeben). Dabei wird der maximale Zeitumfang von 75 Minuten beachtet. Wenn diese Aufgaben in den angebotenen Lernzeiten erarbeitet werden, müssen die Schüler_innen deshalb Sorge tragen, die erforderlichen Materialien an diesen Tagen bereitzuhalten.

Um unseren Ganztag aber weiterhin ganz flexibel und individuell für jeden Schüler_innen zu gestalten, können diese auch zu Hause erarbeitet werden, wenn man an diesen Tagen die Schule schon nach regulärem Unterrichtsschluss um 13.15h verlassen möchte oder eine AG an diesen Tagen besuchen möchte.

Das regelmäßige Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen kann von den Schüler_innen weiterhin innerhalb der freiwillig belegbaren Lernzeiten erfolgen (mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II, montags und dienstags in der Lernzeit II). Die freiwillig belegbaren Lernzeiten können darüber hinaus für die Erarbeitung von Referaten, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten  / Prüfungen und andere Aufgaben genutzt werden.

Wenn man dieses Angebot nicht annimmt, wird erwartet, dass die Vokabelarbeit und die gerade genannten Aufgaben zu Hause erfolgen.

Schulaufgaben, die während der regulären Unterrichtszeit erarbeitet wurden, aber aus den oben genannten Gründen nicht beendet werden konnten, können in den freiwillig belegbaren Lernzeiten  zu Ende gebracht werden. (mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II,  montags und dienstags in der Lernzeit II). Auch hier besteht aber die Möglichkeit, dass man diese Fertigstellung der Schulaufgaben auf Wunsch zu Hause erledigt.

Jahrgangsstufe 9: (G8)

In der Jahrgangsstufe 9 belegen alle Schüler_innen im Rahmen von G8 34 Unterrichtsstunden, die auf jeweils 6 Stunden im Vormittagsbereich und zwei Nachmittage verteilt werden. Der Nachmittagsunterricht findet für die Jahrgangsstufe 9 dienstags und donnerstags statt. Zur differenzierten Förderung wird eine Stunde ?Individuelle Förderung?  im Plan verankert (montags), die freiwillig als dritter verpflichtender Langtag gewählt werden kann. Bereits aus den Klassen 7 und 8 sind die Schülerinnen und Schüler mit diesem Angebot zur Bearbeitung binnendifferenzierender Materialien für die Kernfächer vertraut.

Zusätzliche Schulaufgaben werden in der Jahrgangsstufe 9 zur Bearbeitung außerhalb der Übungsphasen in den regulären Unterrichtseinheiten aller Fächer für mittwochs und freitags im Umfang von je 75 Minuten gestellt, die entweder zu Hause erledigt werden oder innerhalb der Schule in unserer Lernzeit I/II (Lernzeit I= 14.15h ? 15h; Lernzeit II 15h-15.50h) erarbeitet werden können.

Die Fachlehrer der jeweiligen Klasse sprechen sich für diese Schulaufgaben untereinander ab, so dass auch Fachlehrer, die an diesen Tagen nicht unterrichten, Aufgaben geben können. (So kann bspw. ein Fachlehrer, der am Montag unterrichtet, für seine nächste Unterrichtsstunde am Donnerstag Hausaufgaben aufgeben). Dabei wird der maximale Zeitumfang von 75 Minuten beachtet. Wenn diese Aufgaben in den angebotenen Lernzeiten erarbeitet werden, müssen die Schüler_innen deshalb Sorge tragen, die erforderlichen Materialien an diesen Tagen bereitzuhalten.

Um unseren Ganztag  aber weiterhin ganz flexibel und individuell für jeden Schüler_innen zu gestalten, können diese auch zu Hause erarbeitet werden, wenn man an diesen Tagen die Schule schon nach regulärem Unterrichtsschluss um 13.15h verlassen möchte oder eine AG an diesen Tagen besuchen möchte.

Das regelmäßige Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen kann von den Schüler_innen weiterhin innerhalb der freiwillig belegbaren Lernzeiten erfolgen (mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II,  montags und dienstags in der Lernzeit II). Die freiwillig belegbaren Lernzeiten können darüber hinaus für die Erarbeitung von Referaten, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten  / Prüfungen und andere Aufgaben genutzt werden.

Wenn man dieses Angebot nicht annimmt, wird erwartet, dass die Vokabelarbeit und die gerade genannten Aufgaben zu Hause erfolgen.

Schulaufgaben, die während der regulären Unterrichtszeit erarbeitet wurden, aber aus den oben genannten Gründen nicht beendet werden konnten, können in den freiwillig belegbaren Lernzeiten  zu Ende gebracht werden. (mittwochs und freitags in der  Lernzeit I/II,  montags und dienstags in der Lernzeit II). Auch hier besteht aber die Möglichkeit, dass man diese Fertigstellung der Schulaufgaben auf Wunsch zu Hause erledigt.

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