Organisation
Wie die Elternarbeit organisiert ist
Zu Beginn jeden Schuljahres wählen wir Eltern die Klassen- bzw. Stufenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter. Alle gewählten Vertreter bilden zusammen die Schulpflegschaft.
Nach dem Schulmitwirkungsgesetz wählt die Schulpflegschaft aus ihrer Mitte für die Dauer eines Jahres unter anderem den Schulpflegschaftsvorsitzenden, den Stellvertreter und insgesamt sechs Elternvertreter als Mitglieder in die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien mit dem Ziel, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu fördern und zu unterstützen. Sie hat das Recht, Anträge zur Abstimmung in die Schulkonferenz einzubringen. Diese Anträge werden vorher in der Schulpflegschaft diskutiert und beraten.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort kommen jeweils sechs Vertreter der Eltern, der Lehrer und der Schüler mehrmals im Jahr zusammen. Die Schulkonferenz trifft unter anderem Entscheidungen über die dort eingebrachten Anträge. Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind für die Schulleitung und die Mitwirkungsgremien bindend.
Weitere Informationen zur Elternvertretung, Landes- und Bundeselternschaft:
www.bildungsportal.nrw.de
www.le-gymnasien-nrw.de
www.bundeselternrat.de
Kölner Bildungsserver: www.bildung-koeln.de
Partner für Schule: http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/
NRW Schulgesetz
Auszug aus dem Schulgesetz:
17-01 Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien
17-02 Empfehlung einer Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien
Das Eltern ABC
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